Springe direkt zu: Inhalt, Servicemenue, Hauptmenue

Kopf
Inhalt

Tipps für Autofahrer


 

Die Vorschriften für den Straßenverkehr sind in Europa nicht einheitlich geregelt worden. Deshalb sollten vor Fahrtantritt die Ausrüstungsgegenstände geprüft werden. Dabei ist auch der Ort der Lagerung mit ausschlaggebend. Anbei finden Sie eine Aufstellung der Ausrüstungs- und Verhaltensvorschriften, die in den Ländern gelten.
Diese Liste soll ein Hinweis für die Ausstattung bei der Anfahrt sein und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wird nicht regelmäßig aktualisiert und angepasst. Somit muss sich der Fahrervor selbst vor Fahrtantritt an geeigneten Stellen informieren. Eine Möglichkeit bietet die Homepage "Meine-Auto.info".


  Bulgarien

Symbol Erklärungen
Symbol

Verbandskasten:

Es besteht eine Verbandkasten-Pflicht, nach EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. der ISO-Norm 3864.

Symbol

Warndreieck:

Ein Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.

Symbol

Warnweste:

Es besteht eine Tragepflicht beim unfall- oder pannenbedingten Verlassen des Fahrzeuges außerorts oder auf Autobahnen.

Symbol

Winterreifen:

Es besteht in Bulgarien eine generelle Winterreifenpflicht vom 15.November bis 15.März. Eine Schneekettenpflicht kann in Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung verordnet werden.

Symbol

Tagfahrlicht:

In Bulgarien besteht die Pflicht am Tage mit Licht zu fahren.

Symbol

Zubehör:

Keine zusätzlichen Empfehlungen.

Symbol

Feuerlöscher:

Es besteht für PKW die Pflicht zum Mitführen eines Feuerlöschers.

Symbol

Tempolimits:

Die folgenden Tempolimits gelten in Bulgarien:

  • Ortschaften:    50 Km/h
  • Landstraßen:   90 Km/h
  • Kraftstraßen: 120 Km/h
  • Autobahnen:  140 Km/h
Symbol

Mautpflicht:

Alle Kfz benötigen in Bulgarien auf den Nationalstraßen eine elektronische Vignette.

Symbol

Promillegrenze:

0,5 Promille

Symbol

Versicherung:

Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr, bekannt auch unter der Bezeichnung "Grüne Karte". Diese Versicherungskarte dient zur Bescheinigung im Ausland und sagt somit aus, dass ein Verschicherungsschutz der Haftpflichtversicherung mit den Bestimmungen des Einreiselandes besteht. Zudem enthält die Karte alle wichtigen Informationen, die zur Einreise und der Unfallregulierungen notwendig sind. Neben den eigenen Daten finden sich auch Ansprechpartnern und das Regulierungsbüro, an dem man sich wenden kann.

Beschriftung - nach Oben


 

Letzte Aktualisierung: 23.03.2024 - 15:42


Ich bin ein BotIch bin ein Bot
Menue Seitenende
Fuss