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Tipps für Autofahrer
Die Vorschriften für den Straßenverkehr sind in Europa nicht einheitlich geregelt worden. Deshalb sollten vor
Fahrtantritt die Ausrüstungsgegenstände geprüft werden. Dabei ist auch der Ort der Lagerung mit ausschlaggebend.
Anbei finden Sie eine Aufstellung der Ausrüstungs- und Verhaltensvorschriften, die in den Ländern gelten.
Diese Liste soll ein Hinweis für die Ausstattung bei der Anfahrt sein und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Sie wird nicht regelmäßig aktualisiert und angepasst. Somit muss sich der Fahrervor selbst vor Fahrtantritt
an geeigneten Stellen informieren. Eine Möglichkeit bietet die Homepage
"Meine-Auto.info".
Deutschland
Symbol |
Erklärungen |
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Verbandskasten:
Es besteht eine Verbandkasten-Pflicht, nach EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. der ISO-Norm 3864.
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Warndreieck:
Ein Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.
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Warnweste:
Seit dem 1. Juli 2014 besteht eine Warnweste Pflicht. Es besteht eine allgemeine Warnwestenpflicht. In jedem Fahrzeug muss, unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen, eine Warnweste vorhanden sein.
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Winterreifen:
Winterreifen müssen genutzt werden, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorherrscht.
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Tagfahrlicht:
In Deutschland besteht keine Pflicht am Tage mit Licht zu fahren, es wird aber empfohlen.
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Zubehör:
Keine zusätzlichen Empfehlungen.
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Feuerlöscher:
Es besteht für PKW keine Pflicht zum Mitführen eines Feuerlöscher.
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Tempolimits:
Die folgenden Tempolimits gelten in Deutschland:
- Ortschaften: 50 Km/h
- Landstraßen: 100 Km/h
- Kraftstraßen: 130 Km/h (Richtgeschwindigkeit)
- Autobahnen: 130 Km/h (Richtgeschwindigkeit)
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Mautpflicht:
Für PKW besteht in Deutschland keine Mautpflicht.
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Promillegrenze:
0,5 Promille
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Versicherung:
Es gelten die allgemein bekannten Bestimmungen.
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Letzte Aktualisierung: 23.03.2024 - 15:42
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