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Tipps für Autofahrer
Die Vorschriften für den Straßenverkehr sind in Europa nicht einheitlich geregelt worden. Deshalb sollten vor
Fahrtantritt die Ausrüstungsgegenstände geprüft werden. Dabei ist auch der Ort der Lagerung mit ausschlaggebend.
Anbei finden Sie eine Aufstellung der Ausrüstungs- und Verhaltensvorschriften, die in den Ländern gelten.
Diese Liste soll ein Hinweis für die Ausstattung bei der Anfahrt sein und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Sie wird nicht regelmäßig aktualisiert und angepasst. Somit muss sich der Fahrervor selbst vor Fahrtantritt
an geeigneten Stellen informieren. Eine Möglichkeit bietet die Homepage
"Meine-Auto.info".
Polen
Symbol |
Erklärungen |
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Verbandskasten:
Es besteht eine Verbandkasten-Pflicht, nach EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. der ISO-Norm 3864.
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Warndreieck:
Ein Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.
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Warnweste:
Es besteht keine Warnwestenpflicht, das Tragen wird aber empfohlen.
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Winterreifen:
In Polen besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Eine Schneekettenpflicht kann in Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung verordnet werden.
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Tagfahrlicht:
In Polen besteht die Pflicht am Tage mit Licht zu fahren.
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Zubehör:
Keine zusätzlichen Empfehlungen.
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Feuerlöscher:
Das Mitführen eines Feuerlöschers gilt nur bei Fahrzeugen, die in Polen zugelassen sind. Es wird für alle PKW empfohlen.
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Tempolimits:
Die folgenden Tempolimits gelten in Polen:
- Ortschaften: 50 Km/h
- Landstraßen: 90 Km/h
- Kraftstraßen: 100 Km/h
- Autobahnen: 140 Km/h
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Mautpflicht:
Es besteht keine Vignettenpflicht. Auf einigen Autobahnabschnitten wird eine Maut erhoben.
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Promillegrenze:
0,2 Promille
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Versicherung:
Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr, bekannt auch unter der Bezeichnung "Grüne Karte". Diese Versicherungskarte dient zur Bescheinigung im Ausland und sagt somit aus, dass ein Verschicherungsschutz der Haftpflichtversicherung mit den Bestimmungen des Einreiselandes besteht. Zudem enthält die Karte alle wichtigen Informationen, die zur Einreise und der Unfallregulierungen notwendig sind. Neben den Eigenen Daten finden sich auch Ansprechpartnern und das Regulierungsbüro, an dem man sich wenden kann.
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Letzte Aktualisierung: 23.03.2024 - 15:42
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