Springe direkt zu: Inhalt, Servicemenue, Hauptmenue

Kopf
Inhalt

Tipps für Autofahrer


 

Die Vorschriften für den Straßenverkehr sind in Europa nicht einheitlich geregelt worden. Deshalb sollten vor Fahrtantritt die Ausrüstungsgegenstände geprüft werden. Dabei ist auch der Ort der Lagerung mit ausschlaggebend. Anbei finden Sie eine Aufstellung der Ausrüstungs- und Verhaltensvorschriften, die in den Ländern gelten.
Diese Liste soll ein Hinweis für die Ausstattung bei der Anfahrt sein und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wird nicht regelmäßig aktualisiert und angepasst. Somit muss sich der Fahrervor selbst vor Fahrtantritt an geeigneten Stellen informieren. Eine Möglichkeit bietet die Homepage "Meine-Auto.info".


  Schweden

Symbol Erklärungen
Symbol

Verbandskasten:

Es besteht eine Verbandkasten-Pflicht, nach EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. der ISO-Norm 3864

Symbol

Warndreieck:

Ein Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.

Symbol

Warnweste:

Es besteht eine Tragepflichtpflicht für jede Person, die bei einer Panne oder Unfall das Fahrzeug verlässt.

Symbol

Winterreifen:

Es besteht in Schweden eine generelle Winterreifenpflicht vom 1.Dezember bis 31. März. Die Nutzung von Schneeketten ist bei entsprechenden Verhältnissen erlaubt. Spikes dürfen von Oktober bis April genutzt werden.

Symbol

Tagfahrlicht:

In Schweden besteht die Pflicht am Tage mit Licht zu fahren.

Symbol

Zubehör:

Es muss eine Schaufel von Dezember bis März mitgeführt werden.

Symbol

Feuerlöscher:

Es besteht für PKW keine Pflicht zum Mitführen eines Feuerlöscher.

Symbol

Tempolimits:

Die folgenden Tempolimits gelten in Schweden:

  • Ortschaften:    50 Km/h
  • Landstraßen: 100 Km/h
  • Kraftstraßen: 100 Km/h
  • Autobahnen:  120 Km/h
Symbol

Mautpflicht:

Mautpflicht besteht in Schweden für einige Brücken. Außerdem gibt es in größeren Städten eine Citymaut.

Symbol

Promillegrenze:

0,2 Promille

Symbol

Versicherung:

Es muss keine Versicherungskarte mitgeführt werden, denn es reicht ein gültiges Kennzeichen als Beleg für die Existenz des Versicherungsschutzes aus.

Beschriftung - nach Oben


 

Letzte Aktualisierung: 23.03.2024 - 15:42


Ich bin ein BotIch bin ein Bot
Menue Seitenende
Fuss