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Tipps für Autofahrer
Die Vorschriften für den Straßenverkehr sind in Europa nicht einheitlich geregelt worden. Deshalb sollten vor
Fahrtantritt die Ausrüstungsgegenstände geprüft werden. Dabei ist auch der Ort der Lagerung mit ausschlaggebend.
Anbei finden Sie eine Aufstellung der Ausrüstungs- und Verhaltensvorschriften, die in den Ländern gelten.
Diese Liste soll ein Hinweis für die Ausstattung bei der Anfahrt sein und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Sie wird nicht regelmäßig aktualisiert und angepasst. Somit muss sich der Fahrervor selbst vor Fahrtantritt
an geeigneten Stellen informieren. Eine Möglichkeit bietet die Homepage
"Meine-Auto.info".
Schweden
Symbol |
Erklärungen |
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Verbandskasten:
Es besteht eine Verbandkasten-Pflicht, nach EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. der ISO-Norm 3864
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Warndreieck:
Ein Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.
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Warnweste:
Es besteht eine Tragepflichtpflicht für jede Person, die bei einer Panne oder Unfall das Fahrzeug verlässt.
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Winterreifen:
Es besteht in Schweden eine generelle Winterreifenpflicht vom 1.Dezember bis 31. März. Die Nutzung von Schneeketten ist bei entsprechenden Verhältnissen erlaubt. Spikes dürfen von Oktober bis April genutzt werden.
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Tagfahrlicht:
In Schweden besteht die Pflicht am Tage mit Licht zu fahren.
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Zubehör:
Es muss eine Schaufel von Dezember bis März mitgeführt werden.
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Feuerlöscher:
Es besteht für PKW keine Pflicht zum Mitführen eines Feuerlöscher.
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Tempolimits:
Die folgenden Tempolimits gelten in Schweden:
- Ortschaften: 50 Km/h
- Landstraßen: 100 Km/h
- Kraftstraßen: 100 Km/h
- Autobahnen: 120 Km/h
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Mautpflicht:
Mautpflicht besteht in Schweden für einige Brücken. Außerdem gibt es in größeren Städten eine Citymaut.
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Promillegrenze:
0,2 Promille
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Versicherung:
Es muss keine Versicherungskarte mitgeführt werden, denn es reicht ein gültiges Kennzeichen als Beleg für die Existenz des Versicherungsschutzes aus.
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Letzte Aktualisierung: 23.03.2024 - 15:42
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