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Tipps für Autofahrer


 

Die Vorschriften für den Straßenverkehr sind in Europa nicht einheitlich geregelt worden. Deshalb sollten vor Fahrtantritt die Ausrüstungsgegenstände geprüft werden. Dabei ist auch der Ort der Lagerung mit ausschlaggebend. Anbei finden Sie eine Aufstellung der Ausrüstungs- und Verhaltensvorschriften, die in den Ländern gelten.
Diese Liste soll ein Hinweis für die Ausstattung bei der Anfahrt sein und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wird nicht regelmäßig aktualisiert und angepasst. Somit muss sich der Fahrervor selbst vor Fahrtantritt an geeigneten Stellen informieren. Eine Möglichkeit bietet die Homepage "Meine-Auto.info".


  Slowakei

Symbol Erklärungen
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Verbandskasten:

Es besteht eine Verbandkasten-Pflicht, nach EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. der ISO-Norm 3864.

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Warndreieck:

Ein Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.

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Warnweste:

Es besteht eine Tragepflicht beim unfall- oder pannenbedingten Verlassen des Fahrzeuges außerorts oder auf Autobahnen.

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Winterreifen:

In der Slowakei besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Eine Schneekettenpflicht kann in Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung verordnet werden.

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Tagfahrlicht:

In der Slowakei besteht die Pflicht am Tage mit Licht zu fahren.

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Zubehör:

Es wird das Mitführen eines Ersatzlampensets empfohlen.

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Feuerlöscher:

Es besteht für PKW keine Pflicht zum Mitführen eines Feuerlöscher.

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Tempolimits:

Die folgenden Tempolimits gelten in Slowakei:

  • Ortschaften:    50 Km/h
  • Landstraßen:   90 Km/h
  • Kraftstraßen: 130 Km/h
  • Autobahnen:  130 Km/h
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Mautpflicht:

Es wird beim Fahren auf Autobahnen in der Slowakei für PKW eine Maut erhoben. Bei der Einreise ist das KFZ-Kennzeichen zu registrieren. Die Maut wird elektronisch überwacht.

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Promillegrenze:

0,0 Promille

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Versicherung:

Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr, bekannt auch unter der Bezeichnung "Grüne Karte". Diese Versicherungskarte dient zur Bescheinigung im Ausland und sagt somit aus, dass ein Verschicherungsschutz der Haftpflichtversicherung mit den Bestimmungen des Einreiselandes besteht. Zudem enthält die Karte alle wichtigen Informationen, die zur Einreise und der Unfallregulierungen notwendig sind. Neben den Eigenen Daten finden sich auch Ansprechpartnern und das Regulierungsbüro, an dem man sich wenden kann.

Beschriftung - nach Oben


 

Letzte Aktualisierung: 23.03.2024 - 15:42


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