Springe direkt zu: Inhalt,
Servicemenue,
Hauptmenue
Kopf
Inhalt
Tipps für Autofahrer
Die Vorschriften für den Straßenverkehr sind in Europa nicht einheitlich geregelt worden. Deshalb sollten vor
Fahrtantritt die Ausrüstungsgegenstände geprüft werden. Dabei ist auch der Ort der Lagerung mit ausschlaggebend.
Anbei finden Sie eine Aufstellung der Ausrüstungs- und Verhaltensvorschriften, die in den Ländern gelten.
Diese Liste soll ein Hinweis für die Ausstattung bei der Anfahrt sein und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Sie wird nicht regelmäßig aktualisiert und angepasst. Somit muss sich der Fahrervor selbst vor Fahrtantritt
an geeigneten Stellen informieren. Eine Möglichkeit bietet die Homepage
"Meine-Auto.info".
Frankreich
Symbol |
Erklärungen |
|
Verbandskasten:
Es besteht eine Verbandkasten-Pflicht, nach EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. der ISO-Norm 3864
|
|
Warndreieck:
Ein Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.
|
|
Warnweste:
Es besteht eine Tragepflichtpflicht für jede Person, die bei einer Panne oder Unfall das Fahrzeug verlässt.
|
|
Winterreifen:
Es besteht in Frankreich keine generelle Winterreifenpflicht und Schneekettenpflicht, nur bei entsprechender Beschilderung.
|
|
Tagfahrlicht:
In Frankreich besteht keine Pflicht am Tage mit Licht zu fahren, es wird aber empfohlen.
|
|
Zubehör:
Ein Alkoholtestgerät muss seit dem 1.Juli 2012 mitgeführt werden
|
|
Feuerlöscher:
|
|
Tempolimits:
Die folgenden Tempolimits gelten in Frankreich:
- Ortschaften: 50 Km/h
- Landstraßen: 100 Km/h
- Kraftstraßen: 120 Km/h
- Autobahnen: 120 Km/h
|
|
Mautpflicht:
Grundsätzlich sind in Frankreich alle Autobahnen Gebührenpflichtig. Ausnahmen bilden hier Autobahnen die durch Ballungszentren führen oder Autobahnabschnitte, die an großen Städten vorbeiführen.
|
|
Promillegrenze:
0,5 Promille
|
|
Versicherung:
Versicherungskarte für den Kraftverkehr, bekannt auch unter der Bezeichnung "Grüne Karte". Diese Versicherungskarte dient zur Bescheinigung im Ausland und sagt somit aus, dass ein Verschicherungsschutz der Haftpflichtversicherung mit den Bestimmungen des Einreiselandes besteht. Zudem enthält die Karte alle wichtigen Informationen, die zur Einreise und der Unfallregulierungen notwendig sind. Neben den eigenen Daten finden sich auch Ansprechpartnern und das Regulierungsbüro, an dem man sich wenden kann.
|
Letzte Aktualisierung: 23.03.2024 - 15:42
Ich bin ein BotIch bin ein Bot
Menue Seitenende
Fuss